Alle Führerscheinklassen im Überblick

Welche Führerscheinklasse du brauchst, hängt von Alter, Fahrzeug und Einsatzzweck ab. Wir geben dir hier einen klaren Überblick über alle gängigen Klassen, die wichtigsten Voraussetzungen und was du jeweils fahren darfst.

Alles Rund ums Auto

Führerscheinklasse B
Mit der Fahrerlaubnisklasse B darfst du gängige PKW und bestimmte Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen fahren.
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Anhänger – Führerscheinklasse BE
Mit der Führerscheinklasse BE darfst du größere Anhänger fahren, die mit der Klasse B nicht mehr erlaubt sind
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Alles Rund ums Motorrad

Mofa-Prüfbescheinigung
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Roller – Führerscheinklasse AM
Mit der Führerscheinklasse AM darfst du leichte motorisierte Fahrzeuge bis 45 km/h fahren.
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Motorrad – Führerscheinklasse A1
Mit der Führerscheinklasse A1 darfst du leichte Motorräder bis 125 cm³ sowie bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren.
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Klasse B196
Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen Inhaber der Führerscheinklasse B Leichtkrafträder bis 125 cm³ fahren.
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Klasse A2
Mit der Führerscheinklasse A2 dürfen Motorräder der mittleren Leistungsklasse gefahren werden.
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Motorrad – Führerscheinklasse A
Mit der Führerscheinklasse A darfst du alle Krafträder fahren.
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Kontakt

Fahrschule Kappler
Bahnhof 6
88416 Ochsenhausen

info@fahrschule-kappler.de

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Montag – Donnerstag 
18.00 – 18.30 Uhr 

 

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PKW - Klasse B

Was darf ich fahren?

  • Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
  • Fahrzeuge zur Beförderung von maximal 8 Personen (zusätzlich zum Fahrer)
  • PKW mit Schaltung, Automatik oder kombinierter Ausbildung
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Anhänger über 750 kg, wenn die Gesamtmasse von PKW + Anhänger 3.500 kg nicht überschreitet
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland (bei mehr als 15 kW Motorleistung nur ab 21 Jahren)

Eingeschlossene Klassen

  • AM
  • L

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Mindestalter 17 Jahre bei Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF17)
    → Fahren nur mit eingetragener Begleitperson bis zum 18. Geburtstag

Anhänger – Führerscheinklasse BE

Was darf ich fahren?

  • Fahrzeugkombinationen, bestehend aus
    einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger
  • Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten
  • Die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination ist bei Klasse BE nicht zusätzlich begrenzt

Eingeschlossene Klassen

  • AM
  • L

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestalter 17 Jahre bei Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF17)
  • Vorbesitz der Führerscheinklasse B erforderlich

Mofa-Prüfbescheinigung

Was darf ich fahren?

    • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
      – auch ohne Tretkurbeln

    • Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h auf ebener Strecke

    • Besondere Sitze zur Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein

Voraussetzungen

  • Mindestalter 15 Jahre

Roller - Klasse AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (Roller / Mopeds)

  • Hubraum: maximal 50 cm³
  • Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h
  • Leistung: maximal 4 kW
  • auch mit Beiwagen erlaubt

Krafträder mit Fahrradmerkmalen (Fahrräder mit Hilfsmotor)

  • Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h
  • Hubraum: maximal 50 cm³ oder
  • Elektromotor: maximal 4 kW Nenndauerleistung

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h
  • Hubraum: maximal 50 cm³
  • Leistung: maximal 4 kW
  • Maximal 2 Sitzplätze

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z. B. Leichtautos, Quads)

  • Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h
  • Hubraum: maximal 50 cm³
  • Leistung: maximal 4 kW
  • Leermasse: maximal 350 kg
    (Batterien bei Elektrofahrzeugen nicht mitgerechnet)
  • Maximal 2 Sitzplätze

Voraussetzungen

  • Mindestalter 15 Jahre

Motorrad – Führerscheinklasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • Hubraum: maximal 125 cm³
  • Motorleistung: maximal 11 kW
  • Leistungsgewicht: maximal 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum: mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: mehr als 45 km/h
  • Motorleistung: maximal 15 kW
Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen

  • AM

 

Motorrad – B196

Krafträder (auch mit Beiwagen)

Hubraum: maximal 125 cm³
Motorleistung: maximal 11 kW
Leistungsgewicht: maximal 0,1 kW/kg

Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen Inhaber der Führerscheinklasse B Leichtkrafträder bis 125 cm³ fahren.

Voraussetzungen

Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz Klasse B: mindestens 5 Jahre
Fahrerschulung: mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten in der Fahrschule
Keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich

Wichtiger Hinweis

Die Schlüsselzahl B196 gilt nur innerhalb Deutschlands und berechtigt nicht zum Fahren im Ausland.

Motorrad – Führerscheinklasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen)

Motorleistung: maximal 35 kW
Leistungsgewicht: maximal 0,2 kW/kg
• Das Motorrad darf nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein.

Mit der Führerscheinklasse A2 dürfen Motorräder der mittleren Leistungsklasse gefahren werden.

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre

Aufstieg

• Nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2 ist ein Aufstieg zur Klasse A möglich (praktische Prüfung erforderlich).

Eingeschlossene Klassen

A1
AM

Motorrad – Führerscheinklasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen)

Keine Leistungsbeschränkung
Keine Begrenzung des Hubraums

Mit der Führerscheinklasse A dürfen alle Motorräder gefahren werden – unabhängig von Leistung oder Hubraum.

Voraussetzungen

Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg)
oder
Mindestalter: 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Eingeschlossene Klassen

A2
A1
AM